Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zum Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zum Training

 

1. Allgemein

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Hundeschule Mölln, Ann-Kristin Baison, Memeler Str. 8, 23879 Mölln. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungs-frist zu ändern oder zu ergänzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Hundeschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Platzregeln nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leiste

3. Änderungen von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, jede Änderung vertrags-relevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) der Hundeschule Mölln unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Hundeschule dadurch entstehen, dass der/die Teilnehmerin die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der/die Teilnehmerin zu tragen.

4. Vertragsgegenstand

Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass die Hundeschule keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Es handelt sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag deshalb nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

5. Impfschutz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, für einen vollumfänglichen Impfschutz des teilnehmenden Tieres zu sorgen. Der Impfpass ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde vorzuzeigen

6. Krankheiten

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische Erkrankungen sind der Hundeschule vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.

7.Haftung

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Der Hundehalter hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Hundeschule übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden. Jede Teilnahme der Hundehalter und teilnehmenden Hunde an den Veranstaltungen (Betreuung, Training) erfolgt aus-schließlich auf eigenes Risiko. Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichts-pflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. In Ferienkursen wird keine Haftung für teilnehmende Kinder übernommen. Der Hundehalter haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden. Der Hundehalter bestätigt das Vorliegen einer Haft-pflichtversicherung

8. Training und Bezahlung

8.1. Einzeltraining

Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit für das Einzeltraining werden mit dem Hundehalter in-dividuell vereinbart. Trainingseinheiten, die in Kursform vereinbart werden, sind vor Beginn des Kurses in voller Höhe zu bezahlen. Die Gebühr für Einzelstunden und Intensivtrainings muss grundsätzlich vor dem Training überwiesen und auf dem Konto der Hundeschule gutgeschrieben worden sein. Eine Trainingseinheit dauert ca. 60 Minuten. Für das Einzeltraining ist die Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte. Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nur dann, wenn der Trainingstermin mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurde. Wird ein Einzeltermin nicht rechtzeitig abgesagt, so wird die Stunde voll berechnet. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom vereinbarten Treffpunkt berechtigt dies nicht zum Nachholen der Trainingsstunde. Die Trainingsgebühr ist daher auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nehmen kann. Sollte das Training von Seiten der Hundeschule nicht stattfinden können, so wird die Trainingseinheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt (die Nachholtermine werden mit dem Kursteilnehmer abgestimmt). Dies gilt auch für Termine, die vom Kursteilnehmer fristgerecht abgesagt wurden. Weiterhin ist die Trainingsgebühr in voller Höhe zu entrichten, falls eine Trainingsstunde durch „höhere Gewalt“ (z. B. starker Regen, Glatteis, etc.) nicht stattfinden kann. In diesem besonderen Fall wird entweder ein Nachholtermin angeboten oder ein anderer Trainingsort vorgeschlagen, um einen Ausfall zu vermeiden. Die Trainingsstunden haben eine Gültigkeit von einem Jahr nach Vertragsbeginn und sind nicht auf Dritte übertragbar.

8.2. Gruppentraining

Die aktuellen Gruppentermine werden auf der Webseite www.hundeschule-moelln.de bekannt gegeben. Die Hundeschule ist berechtigt, die Termine für das Gruppentraining jederzeit zu verlegen. Die Bezahlung der Abo-Gebühr erfolgt monatlich im Voraus Überweisung auf das Bankkonto der Hundeschule. Die Hundeschule behält sich bei schlechten Trainingsbedingungen (starker Regen, Glatteis, etc.) vor, Gruppenstunden – auch kurzfristig – abzusagen, um Hund und Halter nicht zu gefährden. Für ausgefallene Stunden findet nach Möglichkeit ein Ersatztermin statt. Der Hundeschulbetrieb findet während einer Urlaubszeit und Weiterbildungszeit von 6 Wochen pro Jahr nicht statt. Der jeweilige Urlaubstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. An Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht/Training statt. Die 6-wöchige Urlaubs- und Weiterbildungszeit bleibt davon unberührt. Die Trainingsstunden sind nicht auf Dritte übertragbar. Gruppen-, Intensivgruppen- und Einzelstunden können nicht angespart werden und können nur für die vorgesehenen Wochen eingelöst werden. Die Zeiten für die Intensivgruppenstunden werden seitens der Hundeschule vorgegeben. Sämtliche Fotos, Videos und sonstige Aufnahmen, die im Rahmen des Unterrichts, bei Seminaren oder Veranstaltungen entstehen, dürfen von der Hundeschule Mölln zu Werbezwecken genutzt und veröffentlicht werden. Sofern der Kunde dies nicht möchte, muss er schriftlichen Widerspruch einlegen.

8.3.Teilnahme an Guthabenkarten

Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für die Guthabenkarten spätestens zur ersten Kursstunde in bar oder vorab per Überweisung. Die Stunden müssen innerhalb ihrer Gültigkeit in Anspruch genommen werden. Andernfalls verfallen sie. Wird die Teilnahme ohne Abmeldung 4 Wochen unterbrochen, verfallen die Karten.

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Gebühren erstattet.

8.4.Teilnahme am Abo-System

Die monatlichen Abo Beiträge werden jeweils im Voraus fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Im Monatsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. Befindet sich der/die Teilnehmer(in) mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Hundeschule berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Hundeschule berechtigt, für die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages die Beiträge in voller Höhe bis zum Vertragsende einzufordern. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, dem/der Teilnehmer(in) Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechen-den Rechtsverfolgung.

Die Abos müssen bis ein Monat vor Ablauf in Schriftform gekündigt werden, ansonsten verlängert sich das Abo mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht ohne außergewöhnlichen Grund vor Ablauf gekündigt werden. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem/der Teilnehmer(in) ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel, der 50 Kilometer und mehr entfernt ist.

9. Datenschutz

Die persönlichen Vertragsdaten des Kunden unter-liegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

 

Stand 01.09.2019